Aktuelle News
23.12.2011 — Zwei "neue" österreichische Patentanwälte für die Patentanwaltskanzlei Matschnig & ForsthuberDr. Rainer Hofinger und DI Heinrich Kopetz wurden in die Liste der österreichischen Patentanwälte eingetragen.Die Patentanwaltskanzlei Matschnig & Forsthuber freut sich, die erfolgreiche Ablegung der österreichischen Patentanwaltsprüfung durch Rainer Hofinger und Heinrich Kopetz bekannt zu geben. Ihre Eintragung in die Liste der österreichischen Patentanwälte erfolgte mit Wirkung von 7. Dezember 2011. Beide sind außerdem Europäische Patentanwälte - Rainer Hofinger hat die Europäische Eignungsprüfung 2004 bestanden während Heinrich Kopetz die Europäische Eignungsprüfung im heurigen Jahr erfolgreich abgelegt hat. Beide sind als österreichische und europäische Patentanwälte weiterhin in der Patentanwaltskanzlei Matschnig & Forsthuber tätig. 01.09.2011 — Bauarbeiten von 13. bis 15. September 2011Aufgrund von Umbauarbeiten in unserer Kanzlei ist uns im oben genannten Zeitraum nur ein eingeschränkter Kanzleibetrieb möglich.Während der Bauarbeiten kann es zeitweise auch zu Kommunikationsausfällen kommen. Wir danken für Ihr Verständnis! Sollten Ihnen Anweisungen für im oben genannten Zeitraum zu erledigende Aufgaben bereits vorliegen, ersuchen wir Sie um Übermittlung vor dem 13. September 2011, um diesbezügliche Schwierigkeiten zu vermeiden. Fristgebundene und dringende Angelegenheiten werden selbstverständlich trotz dieser Einschränkungen ordnungsgemäß erledigt! Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. 01.09.2010 — Serbien neuer Mitgliedsstaat der Europäischen PatentorganisationDas Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) tritt für Serbien am1. Oktober 2010 in Kraft. Ab 1. Oktober 2010 eingereichte europäische Patentanmeldungen schließen damit die Benennung von Serbien ein. In PCT-Anträgen, die an oder nach diesem Datum neu eingereicht werden, ist Serbien automatisch auch zur Erlangung eines europäischen Patents bestimmt. Mit gleichem Datum endet das Erstreckungsabkommen zwischen Serbien und der Europäischen Patentorganisation. Mit dem Beitritt von Serbien umfasst die Eruopäische Patentorganisation ab 1. Oktober 2010 38 Mitgliedsstaaten (die aktuelle Liste finden Sie hier). Für vor dem 1. Oktober 2010 eingereichte PCT- oder europäische Anmeldungen gelten in Bezug auf Serbien die alten Regelungen weiter. Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung. 20.04.2010 — Europäisches Patent: Albanien neuer MitgliedsstaatDie Europäische Patentorganisation umfasst mit dem Beitritt Albaniens ab 1. Mai 2010 37 Mitgliedsstaaten.Alle ab 1. Mai 2010 eingereichten europäischen Patentanmeldungen schließen die Benennung von Albanien ein. Der neue Mitgliedsstaat ist bei neu eingereichten PCT-Anträgen automatisch zur Erlangung eines europäischen Patents bestimmt. Das Erstreckungsabkommen zwischen der Europäischen Patentorganisation und Albanien endet mit Inkrafttreten des Europäischen Patentübereinkommens für Albanien am 1. Mai 2010. Für Anmeldungen mit Anmeldetag vor diesem Termin gelten allerdings noch die alten Regelungen. Nach dem Beitritt von San Marino mit 1. Juli 2009 ist Albanien der 37. Mitgliedsstaat der Europäischen Patentorganisation (die aktuelle Liste finden Sie hier). Zusammen mit den drei verbleibenden Erstreckungsstaaten kann ein europäisches Patent nach Erteilung in 40 Staaten Gültigkeit erlangen. Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung. 16.03.2010 — Widerspruch gegen Marken in ÖsterreichAb 1. Juli 2010 ist in Österreich ein Widerspruchsverfahren in Markenangelegenheiten möglich.Widerspruch kann gegen Marken eingelegt werden, die nach dem 1. Juli 2010 veröffentlicht werden. Das neue Verfahren im Überblick: Wer kann Widerspruch erheben: Inhaber einer prioritätsälteren registrierten Marke oder einer prioritären Anmeldung (die aber in weiterer Folge tatsächlich zur Registrierung gelangen muss). Gegen welche Marken kann Widerspruch erhoben werden: Verwechslungsfähige Marken, die neu zur Registrierung in Österreich gelangen (nationale Marken und internationale Marken mit Benennung Österreich). Wann kann Widerspruch erhoben werden: Innerhalb von drei Monaten ab der Veröffentlichung der verwechslungsfähigen Marke im Österreichischen Markenanzeiger bzw. in der WIPO Gazette. Die aus einem Widerspruch resultierende Aufhebung einer Marke wirkt auf den Beginn der Schutzdauer zurück. Das Verfahren wird bevorzugt schriftlich durchgeführt, nur in Ausnahmefällen wird eine mündliche Verhandlung anberaumt. Damit erleichtert das Widerspruchsverfahren als rasches und kostengünstiges Verfahren zusätzlich zum bereits etablierten Löschungsverfahren die Durchsetzung der Rechte von Markeninhabern. Voraussetzung für eine effiziente Nutzung ist allerdings die genaue Beobachtung der aktuellen Markenregistrierungen, vor allem von möglichen Mitbewerbern. Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung. |

