Aktuelle News
01.09.2010 — Serbien neuer Mitgliedsstaat der Europäischen PatentorganisationDas Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) tritt für Serbien am1. Oktober 2010 in Kraft. Ab 1. Oktober 2010 eingereichte europäische Patentanmeldungen schließen damit die Benennung von Serbien ein. In PCT-Anträgen, die an oder nach diesem Datum neu eingereicht werden, ist Serbien automatisch auch zur Erlangung eines europäischen Patents bestimmt. Mit gleichem Datum endet das Erstreckungsabkommen zwischen Serbien und der Europäischen Patentorganisation. Mit dem Beitritt von Serbien umfasst die Eruopäische Patentorganisation ab 1. Oktober 2010 38 Mitgliedsstaaten (die aktuelle Liste finden Sie hier). Für vor dem 1. Oktober 2010 eingereichte PCT- oder europäische Anmeldungen gelten in Bezug auf Serbien die alten Regelungen weiter. Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung. 20.04.2010 — Europäisches Patent: Albanien neuer MitgliedsstaatDie Europäische Patentorganisation umfasst mit dem Beitritt Albaniens ab 1. Mai 2010 37 Mitgliedsstaaten.Alle ab 1. Mai 2010 eingereichten europäischen Patentanmeldungen schließen die Benennung von Albanien ein. Der neue Mitgliedsstaat ist bei neu eingereichten PCT-Anträgen automatisch zur Erlangung eines europäischen Patents bestimmt. Das Erstreckungsabkommen zwischen der Europäischen Patentorganisation und Albanien endet mit Inkrafttreten des Europäischen Patentübereinkommens für Albanien am 1. Mai 2010. Für Anmeldungen mit Anmeldetag vor diesem Termin gelten allerdings noch die alten Regelungen. Nach dem Beitritt von San Marino mit 1. Juli 2009 ist Albanien der 37. Mitgliedsstaat der Europäischen Patentorganisation (die aktuelle Liste finden Sie hier). Zusammen mit den drei verbleibenden Erstreckungsstaaten kann ein europäisches Patent nach Erteilung in 40 Staaten Gültigkeit erlangen. Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung. 16.03.2010 — Widerspruch gegen Marken in ÖsterreichAb 1. Juli 2010 ist in Österreich ein Widerspruchsverfahren in Markenangelegenheiten möglich.Widerspruch kann gegen Marken eingelegt werden, die nach dem 1. Juli 2010 veröffentlicht werden. Das neue Verfahren im Überblick: Wer kann Widerspruch erheben: Inhaber einer prioritätsälteren registrierten Marke oder einer prioritären Anmeldung (die aber in weiterer Folge tatsächlich zur Registrierung gelangen muss). Gegen welche Marken kann Widerspruch erhoben werden: Verwechslungsfähige Marken, die neu zur Registrierung in Österreich gelangen (nationale Marken und internationale Marken mit Benennung Österreich). Wann kann Widerspruch erhoben werden: Innerhalb von drei Monaten ab der Veröffentlichung der verwechslungsfähigen Marke im Österreichischen Markenanzeiger bzw. in der WIPO Gazette. Die aus einem Widerspruch resultierende Aufhebung einer Marke wirkt auf den Beginn der Schutzdauer zurück. Das Verfahren wird bevorzugt schriftlich durchgeführt, nur in Ausnahmefällen wird eine mündliche Verhandlung anberaumt. Damit erleichtert das Widerspruchsverfahren als rasches und kostengünstiges Verfahren zusätzlich zum bereits etablierten Löschungsverfahren die Durchsetzung der Rechte von Markeninhabern. Voraussetzung für eine effiziente Nutzung ist allerdings die genaue Beobachtung der aktuellen Markenregistrierungen, vor allem von möglichen Mitbewerbern. Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung. 15.02.2010 — Montenegro neuer Erstreckungsstaat ab 1. März 2010Europäische Patente können damit nach Erteilung in 40 Ländern Gültigkeit erlangen.Das "Abkommen über die Erstreckung europäischer Patente" zwischen Montenegro und dem Europäischen Patentamt wurde am 13. Februar 2009 unterzeichnet und tritt am 1. März 2010 in Kraft. Ein Antrag auf Erstreckung auf Montenegro gilt für jede europäische oder internationale Anmeldung als gestellt, die am oder nach dem 1. März 2010 eingereicht wird. Diese Möglichkeit besteht nicht für vor diesem Zeitpunkt eingereichte Anmeldungen. Ab 1. März 2010 können damit europäische Patente in den 36 Mitgliedsstaaten der Europäischen Patentorganisation - San Marino als jüngstes Mitglied ist mit 1. Juli 2009 beigetreten - und 4 Erstreckungsstaaten Gültigkeit erlangen. Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung. |

