Deutsch / English

Aktuelle News 

15.02.2010 — Montenegro neuer Erstreckungsstaat ab 1. März 2010

Europäische Patente können damit nach Erteilung in 40 Ländern Gültigkeit erlangen.

Das "Abkommen über die Erstreckung europäischer Patente" zwischen Montenegro und dem Europäischen Patentamt wurde am 13. Februar 2009 unterzeichnet und tritt am 1. März 2010 in Kraft. Ein Antrag auf Erstreckung auf Montenegro gilt für jede europäische oder internationale Anmeldung als gestellt, die am oder nach dem
1. März 2010 eingereicht wird. Diese Möglichkeit besteht nicht für vor diesem Zeitpunkt eingereichte Anmeldungen.

Ab 1. März 2010 können damit europäische Patente in den
36 Mitgliedsstaaten der Europäischen Patentorganisation - San Marino als jüngstes Mitglied ist mit 1. Juli 2009 beigetreten - und
4 Erstreckungsstaaten Gültigkeit erlangen.

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

22.12.2009 — Ab 1. Jänner 2010 geänderte Jahresgebühren für Patente und Gebrauchsmuster in Österreich

Das neue Jahr bringt Änderungen in der Gebührenstrukur des Österreichischen Patentamts.

Ab 1. Jänner 2010 sind für Patente in den ersten fünf Jahre keine Jahresgebühren zu zahlen, Gebrauchsmuster sind die ersten drei Jahre gebührenbefreit. Die neue Gebührenregelung betrifft Schutzrechte mit Fälligkeit ab dem 1. Jänner 2010 und gilt auch für in Österreich validierte Europäische Patente. Die jeweils geltenden Gebühren ergeben sich nach dem Fälligkeits-, nicht nach dem Zahlungstag!

Die Struktur der Jahresgebühren wurde insgesamt geändert und vereinfacht: Statt des bisherigen stufenweisen Verlaufs steigen die Jahresgebühren linear mit zunehmender Schutzdauer an.

Eine weitere Änderung betrifft die Anzahl der Patentansprüche: Ab dem 11. Anspruch ist zusätzlich zur Recherchen- und Prüfungsgebühr für jeweils zehn weitere Ansprüche eine Anspruchsgebühr von EUR 100 zu zahlen.

Für Anmeldungen, die die Reduktion der Treibhausgas-Emissionen zum Ziel haben, wurde die Möglichkeit einer Gebührenstundung bis zum Ablauf der Zahlungsfrist für die sechste Jahresgebühr eingeführt.

Die geänderte Gebührenstruktur ist Teil der sogenannten "Innovationsschutznovelle", die erst vor kurzem von Bundesregierung und Parlament verabschiedet wurde. Die Novelle beinhaltet noch weitere, später in Kraft tretende Änderungen im Bereich des gewerblichen Rechtschutz, über die wir Sie an dieser Stelle rechtzeitig informieren werden.

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

18.12.2009 — WARNUNG vor betrügerischen Zahlungsaufforderungen

In letzter Zeit erhalten Schutzrechtsanmelder und –inhaber wieder vermehrt betrügerische Zahlungsaufforderungen.

Diese Aufforderungen beziehen sich auf die Bezahlung für dubiose Dienstleistungen. Sie sind in ihrer Aufmachung offiziellen Schreiben nachempfunden und nicht auf den ersten Blick als Betrugsversuch erkennbar.

Beispielsweise wird mit solchen Schreiben zur Zahlung von Erneuerungsgebühren für Marken aufgefordert. Häufig soll auch für die Eintragung in dubiose Schutzrechtsregister bezahlt werden. Solche Eintragungen sind nutzlos für Schutzrechtsanmelder und –inhaber; häufig existieren diese Register überhaupt nicht.

Wenn Sie sich betreffend Ihre Schutzrechte patentanwaltlich vor den Behörden vertreten lassen, werden amtliche Zahlungsaufforderungen direkt an Ihre/n VertreterIn - also an uns - geschickt. Bezahlen Sie daher niemals Rechnungen im Zusammenhang mit Ihren Schutzrechten, die Sie nicht von unserer Kanzlei erhalten haben.

Stattdessen können Sie dubiose Rechnungen an uns übermitteln, damit wir die zuständigen Behörden über diese betrügerischen Unternehmen informieren können.

Uns bekannt gewordene Beispiele für Firmennamen solcher „Unternehmen“ sind z.B.:

C.R.P.S.L. International Publication (Alicante, Spanien), IBIP-International Bureau for Intellectual Property LLC (Summerville, USA) oder ODM-Patent Trademark Register.

Bitte beachten Sie, dass solche Unternehmen häufig Name und Firmensitz ändern. Aktuelle Hinweise finden Sie beispielsweise hier:

www.wipo.int/pct/en/warning/pct_warning.htm

Für weitere Informationen zu diesem Thema stehen wir gerne zur Verfügung.

01.11.2009 — Neue Website mit 1. November 2009

Mit Anfang November 2009 startet die neue Website der Patentanwaltskanzlei Matschnig & Forsthuber.