Halbleitertopographien

Halbleitertopographien, die Eigenart aufweisen, können auf Antrag unter Schutz gestellt werden. Unter Halbleitertopographien sind die dreidimensionalen Strukturen von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen zu verstehen.

Die Anmeldung kann bis zwei Jahre nach der erstmaligen geschäftlichen Verwertung erfolgen, die maximale Schutzdauer beträgt zehn Jahre ab dieser erstmaligen Verwertung. Der Schutz erstreckt sich sowohl auf die Topographie als auch auf das Halbleitererzeugnis selbst.